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Achtung! Das Betreten des Schulgebäudes ist externen Personen (auch Eltern) aus aktuellem Anlass untersagt!
Laut Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) ist unbefugten Personen das Betreten des Schulgebäudes sowie die Nutzung des Schulhofes untersagt.
Innerhalb der Notbetreuung ist dies selbstverständlich weiterhin möglich.
Bitte beachten Sie dies.